|
Wolfgang Werner IHLE
KFZ-Schadengutachter (Fluent
English / Francais acceptable)
Hartmannstraße
10 in 12207 Berlin (Steglitz Lichterfelde Ost) Festnetz-Tel. 030-450
81 711 (Fax: 030-7680 7562)
Was
tun bei Unfall?
Diese
Information richtet sich an den unschuldig Geschädigten
eines
Haftpflicht-Schadens durch Verkehrsunfall
Wenn Sie im Bezirk eines unserer Gutachter
wohnen, versuchen Sie, uns telefonisch zur Unfallstelle zu lotsen,
wir kommen sofort und nehmen den Unfall mit Fotos als Beweis-Sicherungsmaßnahme
so auf, wie man es von der Polizei erhofft, wie es die Polizei aber
oft nicht mehr tut. Ihre eigenen Handy-Fotos helfen auch schon;
die nehmen wir mit ins Gutachten. Nicht nur Ihr Fahrzeug sondern
auch der Schaden vom Gegner-Fahrzeug sollte dokumentiert werden
als wichtigen Puzzle-Stein und stummen Zeugen vom Unfallablauf.
Glauben Sie nicht, Sie hätten keinen Schaden
am PKW, nur weil sie ihn nicht sehen. Wenn Sie am Mercedes-Diesel
hinten einen schweren Heckschaden haben, müssen vorne auch
die Motor-Böcke erneuert werden. Wenn Sie einen leichten Heckschaden
hatten, ist die Stoßfänger-Abdeckung oft optisch unbeschädigt
- aber kaputt. Und der Auspuff ist oft bis vorne hin verformt. /Keine Angaben an der Unfallstelle,
wenn Sie unsicher sind ! Sie dürfen alles später nachholen
/ Polizei rufen, wenn Gegner
Ihrer Meinung nach schuld ist / Vergleichen sie die polizeilichen
Unfall-Information noch in Gegenwart der Polizei mit dem Ausweis
des Gegners, denn die Polizei tut es meist nicht. Sie läßt
die Leute das Formular alleine ausfüllen. Wenn da Fehler drin
sind, können Sie diese später nicht mehr korrigieren.
/ Schriftliches "Schuldanerkenntnis"
des Gegners ist für Sie nichts wert. Gegner darf danach auch
nicht einfach wegfahren, sondern muss warten, bis die von Ihnen
gerufene Polizei da war oder eine andere Person, die Sie zur Feststellung
gewählt haben. Das darf auch ich sein. / Ein einfaches oder ausführliches
"Ich bin schuld am Unfall" Ihres Gegners hilft Ihnen später
nicht weiter. Nur eine genaue UNFALL-BESCHREIBUNG mit Unterschrift
Ihres Gegners hilft - nur die genaue BESCHREIBUNG ist gerichtlich
verwertbar ! Wenn man Ihnen diese Unfallbeschreibung anbietet, damit
Sie die Polizei nicht rufen, nehmen Sie das Angebot an - und rufen
Sie dann trotzdem die Polizei ! / Sollten sie verletzt sein,
sagen Sie es der Polizei; die muss dann ein ausführlicheres
Formular nehmen und genauer ermitteln (das nützt Ihnen später
bei der Regulierung). die Polizei muss bei Körperverletzungs-Sachen
in der Regel auch Fotos machen. Sonst macht Sie keine Fotos. "Verletzt
sind Sie schon, wenn Ihnen irgend etws "weh" tut, z.B.
nach einer einfachen Anstoßprellung. Man ist ist erst "verletzt",
wenn andere es sehen können. Diskutieren Sie nicht Ihre Verletzung
mit der Polizei. Die wollen nur das kleine Formular ausfüllen
und nicht das große. Bestehen Sie einfach darauf, dass Sie
seite dem Unfall "Schmerzen" haben, damit die Polizei
das "große" Ermittlungs-Szenario auspackt. Später
können Sie dann immer noch feststellen, dass Sie doch nicht
verletzt sind. Dann ist aber Ihre Unfallermittlungs-Akte bei der
Polizei komplett und es gehen keine Beweise verloren. / Wenn Sie verletzt
sind, empfehle ich Besuch von Orthopäden oder sonstigem Facharzt
(kein praktischer Arzt) - dann wird die Behandlung besser, das Attest
umfachreicher und das Schmerzensgeld höher - und Rechtsanwalt.
Schon eine Halswirbelsäulen-Verrenkung (HWS-Trauma) gibt einige
hundert Euro Schmerzensgeld / Der Anwalt prüft die Höhe
des Schmerzensgeldes /Prüfen Sie auch in den
Tagen nach dem Unfall, ob sie ein Hals-Wirbelsäulen-Trauma
(HWS) haben. Denn die Scherzen (Kopf - Genick - Schulter) und Taubheisgefühle
(Hände, Arme, Beine) kommen meist ein bis zwei Tage später
- und meist Nachts / Sie haben Anspruch auf Ihren eigenen
Gutachter, selbst wenn der Versicherungsgutachter schon da war -
sogar wenn sie schon dessen Gutachten haben. / Die gegnerische Versicherung
muss für Ihren eigenen KFZ-Gutachter bezahlen - genau wie für
Ihren Arzt oder Anwalt. Dies gilt auch, wenn die Werkstatt erklärt,
dass Sie keinen Gutachter brauchen. Dies gilt auch, wenn die Versicherung
schon selbst einen Gutachter schickt. Sollte man Ihnen telefonisch
ankündigen, dass ein Gutachter kommt, sagen Sie, Sie hätten
nichts dagegen, aber Sie würden in jedem Fall Ihren eigenen
Gutachter beauftragen. / Ihr Anwalt oder Ihr Gutachter ermitteln
die gegnerische Versicherung für Sie, wenn Sie nur das Kennzeichen
haben / Auf Wunsch sind wir auch
bereit, für Sie einen Anwalt zu empfehlen. Wenn Sie wollen,
führen wir auch die Gespräche mit Ihrem Anwalt - damit
der anständig und schnell arbeitet. Vor uns wird er sich nicht
blamieren wollen, weil er weiß, dass wir strengere Maßstäbe
anstellen an Sie. / Beauftragen Sie nur einen Anwalt,
der in seiner Werbung auf "Verkehrsrecht" hinweist. Die
gegnerische Haftpflicht-Versicherung muss auch für Ihren Anwalt
bezahltn - vom ersten Brief an - nicht erst, wenn es Streit gibt
und nicht nur, wenn Sie rechtsschutzversichert sind / Lassen Sie sich nicht vorschreiben,
welche Werkstatt Sie nehmen sollen / Lassen Sich sich von der Versicherung
weder die Werkstatt noch den Gutachter empfehlen / Es gibt genügend Gerichtsurteile,
aus denen hervorgeht, dass man solchen Empfehlungen oft nicht trauen
darf /Totalschaden-PKW
nicht verkaufen, bis der Gutachter den Restwert festgelegt hat !
/ Nutzen Sie Mietwagen - wenn
überhaupt - nur tageweise, sonst gibt es später Ärger.
Für jeden Tag, den Sie keinen Mietwagen nehmen, erstattet Ihnen
die Versicherung einen Betrag vo mindestens 29 Euro / Sie dürfen auch legal von der
Versicherung kassieren, ohne zu reparieren. Ich sage Ihnen, wie
!
|
|