Unverschuldeter Unfall:
Sie haben Anspruch auf eigenen Gutachter auf Kosten des Gegners, sogar wenn der Versicherungs-Sachverständige schon da war! Wir arbeiten für keine Versicherung! Aber wir arbeiten objektiv, so dass auch die Versicherung unserem Urteil vertrauen darf.
PKW, KRAD, LKW, BUS, Sonder-Fahrzeug
Unser Honorar nehmen wir bei normalen Haftpflicht-Verkehrsunfallschäden nur von der Unfall-Gegner-Haftpflichtversicherung. Wenn die nicht zahlt, ist das normalerweise nicht Ihr Problem! Ausnahmen, wenn Gegner nicht versichert ist u. andere Risikofälle: s.u. u. Honorarpraxis
Wo Sie Unsere Gutachter Finden: LOKALE PRÄSENZ:
Sachverständige in mehreren Bundesländern:
Berlin – 5 x – wir kommen in jeden Stadtteil im Stundentakt
ansonsten: Einzelheiten s. Link: \“Mitarbeiter\“
Auftrags-Telefon in jeder unserer Arbeits-Städte und Umland: 0170-23 44 606
UNSERE HONORARPRAXIS – sehr entgegenkommend! Staunen Sie! Der Kunde zahlt kein Honorar aus eigener Tasche !
Das Gutachterhonorar zahlt nicht unser Kunde – auch im Streitfall nicht! Er muss auch kein Geld vorlegen. Wir nehmen im Haftpflichtfall unser Honorar nur vom Gegner. Wenn der nicht zahlt, verklagen wir den Gegner, nie unseren Kunden (Ausnahme s. hier Abs.3 in heiklen Fällen, die wir abgelehnt haben). Auch wenn sich herausstellt sollte, dass der Kunde eine Mitschuld am Unfall trägt, z.B. von 50 %, so geben wir uns weiterhin mit dem zufrieden, was wir vom Gegner bekommen. Auch wenn der Gegner die Honorar-Zahlung ganz verweigert, bekommt der Kunde von uns keine Mahnung. Wir geben uns also mit dem zufrieden, was wir beim Gegner durchsetzen können. Der Vertrag mit dem Kunden ist so gestaltet, dass ihm auch nichts für unser Honorar abgezogen werden darf.
Dies geben wir unserem Kunden in unserem Gutachtensvertrag schriftlich mit Unterschrift. Der Kunde erhält sofort ein Exemplar des Vertrages!
Es gibt Ausnahmen: Es kommt vor, dass wir Aufträge ablehnen, weil uns das Risiko zu hoch erscheint. In solchen Fällen bittet uns der Kunde, ausnahmsweise gegen ein vorher festzulegendes Honorar ein Gutachten zu erstellen, welches er selbst zahlen möchte (z.B. in Quotenfällen). Darauf lassen wir uns von Zeit ein, wenn wir erkennen, dass es dem Kunden wirklich nützt.
Im Einzelnen zu der ersten Vertragsvariante, die wir fast in allen Fällen so abschließen:
Statt einer Zahlung lasse ich mir nur den Honorar-Erstattungs-Anspruch an Erfüllungs statt nach § 364 BGB abtreten. Mit der Unterschrift unter die Abtretungsvereinbarung hat der Kunde seine Schuld mir gegenüber rechtlich schon getilgt. Ich praktiziere also formal das Gegenleistungsprinzip „Abtretung statt Zahlung.“ Die Leistung ist damit nicht „gratis“, denn Sie leisten ja auch etwas, nämlich Abtretung in derErwartung, dass ich meinen Honoraranspruch gegen die gegnerische Haftpflicht- Versicherung allein durchsetzen werde. Vor Annahme des Auftrags prüfe ich meine Chance und die Sach-und Rechtslage gründlich, befasse mich dafür auch mit der Schuldfrage beim Unfall und lehne gelegentlich einen Auftrag auch schon mal ab. Ansonsten trage ich mein eigenes Honorar-Risiko. Diese Art von Entgegenkommen ist in der Branche selten. Tatsächlich verliere ich durch dieses Entgegenkommen gelegentlich das eine oder andere Honorar, aber ich erhalte so mehr Aufträge. (Dieser Werbeinhalt hat schon vor Jahren die Konkurrenz interessiert, welche dann erfolglos über die IHK und die Wettbewerbszentrale versuchte, uns diese Werbung zu verbieten. Es ist aber nicht verboten, dem Kunden so entgegenzukommen, weil diese Werbung auch wirklich wahr ist.
Es folgt ein Auszug aus unserer Honorar-Vereinbarung – Stand 10.10.2014
Unsere Kunden haben hier theoretisch die Möglichkeit, unsere Honorar-Preise mit denen anderer Gutachter-Büros zu vergleichen. Unsere Kunden muten also diese Preise den gegnerischen Haftpflichtversicherungen zu – und unsere Kunden, die uns ausgesucht haben, vereinbaren auch diese Preishöhe mit uns – zu zahlen durch den Gegner. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass unsere Preise – wie in der Branche meist üblich – in einer Relation zur Schaden-Höhe gestellt wurden. (Das ist eine Pauschalisierung nach dem Grundsatz: \“Mehr Schaden = mehr Arbeit)\“. Der Honorar-Prozentsatz von der Schadenhöhe wird nach oben kleiner, die Preise sind \“degressiv\“, ähnlich, wie dies bei Rechtsanwälten geregelt ist. Wir legen weiterhin Wert auf die Feststellung, dass in den letzten 15 Jahren alle Versicherungen – bis auf eine – ohne Abzug unser Honorar gezahlt haben. Nur eine bestimmte Versicherung zahlt mal voll oder macht mal Abzüge. Wenn die mal was abzieht, verklagen wir Gegner, die Kunden dieser Vers. direkt auf Honorar – nie unseren Kunden. Wir verklagen also Ihren Unfallgegner, nicht Sie, und zwar auf Grund der Abtretung. Solche Klagen laufen auch zur Zeit, z.B. beim Amtsgericht Bochum Az. 67 C 2/07. Bei der Ausrichtung der Honorar-Höhe haben wir jahrelang Gerichts-Urteile über angemessene Honorar-Höhe studiert und gerichtlich akzeptierte Honorare und auslagen-Berechnungen direkt aus den Urteilen übernommen.
Unsere Honorarhöhe ist angemessen und wird fast immer von den Versicherungen der Höhe nach akzeptiert. Nun etwas zur Höhe und zu den Bedingungen, damit Sie vergleichen können:
Im Gutachtensvertrag wurde der Kunde von der Honorar-Zahlung freigestellt. Wir vereinbaren:
Auflösende Bedingung für die Honorarfreistellung , d.h. Kunde muss nachträglich zahlen wenn… siehe folgende Zeilen!
Diese Zahlungspflicht soll aber wieder aufleben, wenn der Kunde eine Situation herbei führt, die geeignet ist, uns bei der Durchsetzung unseres Honorar-Anspruchs dem Unfallgegner gegenüber zu behindern. Das gilt nach diesem Vertrag dann, wenn der Kunde oder sein Anwalt absichtlich oder fahrlässig eine Situation ermöglicht, dass die gegnerische Versicherung sein Unfallfahrzeug nachzubesichtigt. Er muss das verhindern!. Wenn es aber geschieht, lebt diese erloschene Pflicht des Kunden zur Honorarzahlung an seinen WOSA-Sachverständigen wieder auf, denn die Versicherungen werden dann häufig nicht nur seinen Anspruch kürzen sondern versuchen, in vielen Nachbesichtigungsfällen durch Entstehen einer nun unvermeidlichen Meinungsverschiedenheit die Honorarzahlung zu verzögern oder unser Honorar auf Null zu kürzen. Wir haben in unserer Website www.WOSA-Gutachter.de die ganze Rechtsprechung zu dem Thema veröffentlicht. Der Kunde darf der Versicherung bei derzeitiger Rechtslage die Nachbesichtigung verweigern. Wenn er sicherstellen will, dass sein WOSA-Gutachter sein Geld vom Gegner schnell bekommt, soll er nach diesem Vertrag von diesem Verweigerungsrecht auch Gebrauch machen. Wenn nicht, erhält er ein Gegengutachten mit Kürzungen bis zu 50 %, dann müssen wir jede Zeile unseres Gutachtens mit einem Stellungnahme-Text rechtfertigen, der mehr Arbeit macht als das Gutachten selbst.
Wenn Kunde selbst zahlt, ist der Gutachter verpflichtet, ihm den Honoraranspruch gegen den Gegner zurück zu übertragen.
Sonderunterschrift des Kunden unter diese Bedingungen: ______________________
Auftraggeber = Geschädiger = Kunde
Honorar-Preishöhe des Gutachters und seiner Auslagen soll sein:
Wir vereinbaren Pauschalpreise nach Brutto-Schadenhöhe incl. Wertminderung für einen normalen Gutachtensfall, das ist mittelschwere Kalkulation mit mittelschwerer Bewertung nach DAT. Bei alternativen Schadenergebnissen zählt der Höchstschaden! Gegenüber normalen Gutachten darf der Sachverständige pauschal nach Minuten zum u.a. Stundensatz abrechnen oder pauschal in Prozent für folgende Fälle: Durchschnittliche Restwertermittlung 10 %; Durchschnittl. Wertminderung 10 %. Manuelle Schaden-Ermittlungen oder kurze Internet-u-Marktdiskussion 10 %, aufwändige Vorschaden-auflistung 5 %, aufwändige Vorschaden-Kalkulation 10 %. Normale Vers.-Halter-u.-Fahrer-ermittlung 5 %.
Komplett nach Zeitaufwand netto 86,33 € pro Zeitstunde – 102,73 € brutto werden kalkuliert: Zusatz-Korrespondenz, Gespräche od. Telefonate mit Kunden, fremdem oder eigenem Rechsanwalt, Gerichten, Werkstätten etc.. sowie jeder Honorar-Mahnaufwand, Prozessführungs-u-Schriftsatzaufwand auch in eigener Sache für Honorardurchsetzung, Anwalts-u-Gerichtsbesuche, egal, ob die Prozessführung mit oder ohne Rechtsanwalt betrieben wird. Für diese Aktionen muss kein gesonderter Auftrag erteilt werden sondern die Aktionen müssen sich als sinnvolle Hilfestellung aus dem Regulierungsablauf ergeben. Bei besonders zeitaufwendiger Bearbeitung ist ein angemessener Aufschlag auf diese Grund-Honorare vorzunehmen. Bei Ansatz von reinem Zeitaufwand, etwa bei zur Durchführung weiterer Ermittlungen, Stellungnahmen zu Kürzungen, zur Kommentierung von Gegengutachten und Kritik an sog. \“Werkstattvergleichen\“, bei Nach- oder- Doppelbesichtigungen, Reparaturbescheinigungen und Rechnungsprüfunen wird der Zeitansatz berechnet.
Es folgt Blatt 2 mit Preistabelle und Kosten typischer Auslagen mit weiterer Unterschrifts-Zeile
Bitte Besonderheiten der Zahlungshöhe-Bedingungen sind auf der Folgeseite unterzeichnen! (F5-
Ansonsten veröffentlichen wir hier unsere Vereinbarung zur Honorarhöhe mit den Kunden:
Honorar-Preishöhe des Gutachters und seiner Auslagen soll sein:
Wir vereinbaren Pauschalpreise nach Brutto-Schadenhöhe incl. Wertminderung für einen normalen Gutachtensfall, das ist mittelschwere Kalkulation mit mittelschwerer Bewertung nach DAT. Bei alternativen Schadenergebnissen zählt der Höchstschaden! Gegenüber normalen Gutachten darf der Sachverständige pauschal nach Minuten zum u.a. Stundensatz abrechnen oder pauschal in Prozent für folgende Fälle: Durchschnittliche Restwertermittlung 10 %; Durchschnittl. Wertminderung 10 %. Manuelle Schaden-Ermittlungen oder kurze Internet-u-Marktdiskussion 10 %, aufwändige Vorschaden-auflistung 5 %, aufwändige Vorschaden-Kalkulation 10 %. Normale Vers.-Halter-u.-Fahrer-ermittlung 5 %.
Komplett nach Zeitaufwand netto 86,33 € pro Zeitstunde – 102,73 € brutto werden kalkuliert: Zusatz-Korrespondenz, Gespräche od. Telefonate mit Kunden, fremdem oder eigenem Rechsanwalt, Gerichten, Werkstätten etc.. sowie jeder Honorar-Mahnaufwand, Prozessführungs-u-Schriftsatzaufwand auch in eigener Sache für Honorardurchsetzung, Anwalts-u-Gerichtsbesuche, egal, ob die Prozessführung mit oder ohne Rechtsanwalt betrieben wird. Für diese Aktionen muss kein gesonderter Auftrag erteilt werden sondern die Aktionen müssen sich als sinnvolle Hilfestellung aus dem Regulierungsablauf ergeben. Bei besonders zeitaufwendiger Bearbeitung ist ein angemessener Aufschlag auf diese Grund-Honorare vorzunehmen. Bei Ansatz von reinem Zeitaufwand, etwa bei zur Durchführung weiterer Ermittlungen, Stellungnahmen zu Kürzungen, zur Kommentierung von Gegengutachten und Kritik an sog. \“Werkstattvergleichen\“, bei Nach-oder-Doppelbesichtigungen, Reparaturbescheinigungen und Rechnungsprüfunen wird der Zeitansatz berechnet.
Es folgt Blatt 2 mit Preistabelle und Kosten typischer Auslagen mit weiterer Unterschrifts-Zeile
Bitte Besonderheiten der Zahlungshöhe-Bedingungen sind auf der Folgeseite unterzeichnen!
P r e i s h ö h e – und-Honorar-Vereinbarung für Haftpflichtschadengutachten – Gutachten. BLATT 2
KFZ-SV «Vorname_MA» «Name_MA»,
Hinzu kommen die entstandenen und unten genannten Auslagen: Fotos (auch digital weg Speicherung auf CD-Rom) 1,31 € netto (1,56 € brutto) pro Stück / Laser-Buntkopien auch bei nur digitalem Format wegen Einordnung, Pflege und Hardwarekosten 1,12 € Brutto (0,94 € netto) pro DinA4 Seite Schw/W-Kopie 0,30 € netto (0,36 € brutto) /Stück auch bei nur digitalem Format wegen Einordnung, Pflege und Hardwarekosten / Fahrtaufwand 0,65 € netto (0,71 € brutto) pro gefahrendem km Porto / Tel. tatsächl. Aufwand oder pauschal 16,00 € netto (19,04 € brutto) / Schreibgebühren 1,20 € netto (1,43 € brutto) pro Seite / Fallbezogene EDV-Kalkulationskosten für DAT-u-andere KFZ-SV-Helfergesellschaften incl. Aktualisierungs-u.-Pflegeaufwand 20 Euro netto (23,80 € brutto)/ Teilepreis-Stichproben inWerkstätten 10 € netto (Brutto 11,90 €).
bis Schaden/ Wert Euro Hon. net / + 19 % Mwst Brutto €uro
250 € 142,57 € 169,66 67,86% vom Bruttowert
400 € 162,46 € 193,33 48,33%
500 € 172,98 € 205,85 41,17%
750 € 196,35 € 233,66 31,15%
1000 € 232,98 € 276,78 27,68%
1250 € 256,56 € 305,31 24,42%
1500 € 269,78 € 321,03 21,40%
1750 € 288,69 € 343,54 19,63%
2000 € 318,93 € 379,53 18,98%
2250 € 323,75 € 385,26 17,12%
2500 € 334,28 € 396,79 15,91%
2750 € 350,62 € 417,24 15,17%
3000 € 366,99€ 436,52 14,56%
3250 € 376,34 € 447,85 13,78%
3500 € 387,71 € 461,38 13,18%
3750 € 404,39 € 481,22 12,83%
4000 € 428,04 € 509,37 12,73%
4250 € 436,78 € 519,77 12,23%
4500 € 456,98 € 543,81 12,08%
4750 € 474,52 € 564,68 11,89%
5000 € 493,21 € 586,92 11,74%
5500 € 506,08 € 602,23 10,95%
6000 € 543,47 € 646,73 10,78%
7500 € 583,24 € 694,05 9,25%
8750 € 634,76 € 755,37 8,63%
10000 € 694,24 € 826,15 8,26%
12500 € 719,40 € 856,09 6,85%
15000 € 831,23 € 998,17 6,69%
17500 € 948,57 € 1128,80 6,45%
20000 € 1172,50€ 1395,28 6,98%
25000 € 1259,45 € 1498,75 5,99%
30000 € 1451,75 € 1727,58 5,76%
35000 € 1622,17 € 1930,38 5,52%
40000 € 1692,70 € 2014,32 5,04%
45000 € 1813,61 € 2158,19 4,8%
50000€ 1907,50 € 2269,93 4,54%
75000 2779,50 € 3307,61 4,41%
100.000 € 3200,00 € 3808,00 3,81%
und in diesem Muster analog weiter.
Kunde erkennt an: Wir habendie umseitige u. obige Honorarbeträge u. Bedingungen für die genannten Fälle vereinbart.
Ort, Datum ____________ ___________ ____________________ Unterschrift Auftraggeber
=>Bei fremder Person als Vertreter (i.V.-i.A) bitte Vollmacht F40 des Kunden nachreichen
zu Aktenzeichen: ____________________ _____________________ Unterschrift Gutachter
Sie sehen, wenn sich der Schaden verdoppelt, verzweifacht sich nicht im gleichen Maße das Honorar. Die obigen sechs Zeilen sind Beispiele. Davor und dahinter sowie dazwischen liegen weitere Gebührenstufen. Wer unsere Honorar-Tabelle kennen lernen will – auch Kollegen, Marktforscher oder Versicherungen, bekommt sie gratis per Email zugestellt. Mail mit dem Betreff: \“Preisliste SV-Honorar\“ Die Änderung unserer letzten Preisliste erfolgte nach 2 Jahren zuletzt am 07.12.2012.
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Wir befassen uns detailliert mit dem Unfallverlauf und auch mit der Schuldfrage. Dies geschieht vor allem zum gutachterlichen Verständnis der Schadenspuren, aber auch zur Prüfung unseres Honorar-Risikos. Wir hören uns den Unfallbericht und auch die Meinung des Kunden über die Rechtslage gerne an und lassen ihn auch wissen, ob wir da seiner Meinung sind.Wenn wir sehen, dass der Fall kompliziert wird oder risikoreich, empfehlen wir ihm, ein Anwaltsbüro aufzusuchen.
Zum Unfallablauf und minimal auch zur Schuldfrage nehmen wir im Gutachten Stellung und erfüllen damit die „Mindestanforderungen an Gutachten auf dem Sachgebiet Kraftfahrzeug- Schäden- und -bewertung der IHK SAARBRÜCKEN 1991 (s. auf linker Seite den LINK \“IHK-QUALITÄTS-RICHTLINIEN – anklicken!)
Wir fügen auch Fotos von der Unfallstelle und vom Gegnerfahrzeug wo immer mögich.
Wir betreiben im Rahmen normaler Schadengutachten pflichtgemäß Ursachenprofiling nach Schadenspuren und diskutieren den Ursachenzusammenhang..
Das ist hoher Standard, dem wir uns in unserer 1990 gegründeten WOSA-Qualitätsarbeitsgemeinschaft
\“Wertgutachten Organisation Sachverständiger\“
verpflichtet haben. Nicht jedes KFZ-Sachverständigenbüro arbeitet so, obwohl es Pflicht ist.
Es wird also Ausführlichkeit bei uns gewährleistet, die wir häufig im Team bei möglichst immer gleich hoher Qualität – zentral – erarbeiten – unter Einbindung moderner Email- und verschiedener EDV-Techniken, die den Abstand unserer Arbeitsorte (z.B. Saarbrücken-Berlin) minimieren. Sie haben ein Problem damit, einen kleinen, aber örtlich weit gefächerten Betrieb zu beauftragen? Solche Ängste wären ein überholtes Kriterium in Emailzeiten ! Unsere Kollegen sind im Sekundentakt per Email miteinander verbunden wie auch mit dem Anwaltsbüro unseres Kunden und mit seiner Werkstatt! Dieser Werkstatt erteilen wir klare und ausführliche Anweisungen, wie die Reparatur im Rahmen der Unfallregulierung durchzuführen ist. So wird verhindert, dass die Werkstatt sich auf Kosten der Arbeitsqualität bereichert. Und auf Wunsch des Kunden prüfen wir die Arbeit der Werkstatt nach.
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Unsere TEAMARBEIT garantiert das zeitgemäße know-how und interne Kontrolle unserer Feststellungen vor Ort! Einige unserer Teamkollegen sind nach mehreren Arbeitsjahren als Werkstattleiter bestimmter KFZ-Marken FACHGUTACHTER in diesem Bereich und stehen dem Team mit ihrem Rat zur Seite, so z.B. bisher bei DAEWOO, bei HONDA, bei FORD, bei RENAULT, bei ROVER, LANDROVER und MINI, auch bei bestimmten MOTORRAD-Marken. Einer blickt auf eine 15-jährige Arbeit in Fachwerkstätten für VW. Zwei unserer als Schadengutachter tätige Sachverständigen verfügen über eine mehr als 10-jährige Praxis als AMTLICH ANERKANNTER HU-PRÜFER NACH § 29 STVZO, einer war speziell ausgebildeter KAROSSERIEBAUMEISTER. Diese Aussage ändert sich allerdings von Zeit zu Zeit je nach Mitarbeiterstamm und kann in diesem Absatz nicht aktuell gehalten werden. Es geht bei der Integration dieser Erfahrungen und Talente nicht um ein größeres Vertriebssystem in unserer Branche sondern nur um die ständige Sicherstellung der Qualität unserer Gutachten. Viele andere Sachverständigenorganisationen haben große örtliche Verbreitung, aber meist arbeitet jeder alleine an seinem Fall. Das ist bei der WOSA-Gruppe anders. Wir arbeiten an fast jedem Fall nach dem VIERAUGEN-PRINZIP.
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KONTROLLE DURCH TEAMARBEIT AN FAST JEDEM GUTACHTEN – QUALITY MANAGEMENT
Es arbeiten immer mindestens zwei Gutachter an einem Fall (quality-management).
Der Teamleister Ihle beachtet als Fachbuchautor und Ausbilder die neueste Rechtsprechung zu unserem Unfallthema.
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SERIÖSITÄT – Objektivität – Keine Einseitigkeit – Zufriedenstellung des Kunden durch \“Fleiß\“
Unser Team wird an unseren Arbeitsorten gerne von RECHTSANWÄLTEN empfohlen, weil unsere Sorgfalt und unser Fleiß in den Gutachten erkennbar ist.
Beide Augen zudrücken? Nein! Wir holen mit Gründlichkeit mehr für Sie raus. Keine Form von Gefälligkeitsgutachten!
Ein unehrlicher Gutachter hat auch nicht den Spielraum, den er behauptet. Er macht oft nur Sprüche und „spielt“ dem Kunden den Ganoven nur vor, erstellt dann aber ein überaus durchschnittliches Gutachten. Wer betrügt, betrügt auch seinen Kunden!
Dazu gehört bei der Reparatur die Diskussion verschiedener Techniken wie Richtbankeinsatz oder Dozer, Achsvermessung und ihre Ergebnisse, Abwägung, ob neues Lenkgetriebe oder nicht, Die Untersuchung von Sitzen und Gurten nach gründlicher Abfrage, wer wo saß, Vermeidung von zu großen Eingriffen in die Fahrzeug-Substanz, Teilersatz-Empfehlung und ihre Begründung, Beifügung von technischen Zeichnungen, fotographische Miterfassung des gegnerischen Fahrzeugs, Erklärung der Spurenlage am Fahrzeug in Relation zur dynamischen Unfallablaufbeschreibung, Aufstellen einer Höhen-Zollstocks zur fotographischen Vorführung der Höhenlage (wichtig für spätere Einwendungen, die Höhe würde nicht \“passen,\“ Fotos von der Unfallstelle, Abfrage und Wiederholung der Unfallschilderung und Ursachen-Profiling, Diskussion des Reparaturweges mit der Werkstatt und auch massives Durchsetzen von Empfehlungen g e g e n die Werkstatt im Interesse des Kunden sowie Nachbesichtigung des Wagens nach der Reparatur auch zur Prüfung, ob – wie so oft – die Reparatur mit Müngeln behaftet ist.
All diese Einsatzdetails kommen bei uns täglich vor.
Dazu gehört bei der Prüfung und Abwägung eines Totalschadenfalles die Verwendung der VIN-Abfrage zur Fahrzeug-Ausstattung, die Diskussion von Vorreparaturen, vergangene Wertverbesserungen, Inspektionen aller Art. das Reifenalter, den Zustand der Sitze, das Ergebnis einer Probefahrt, Gespräche mit der Werkstatt über frühere Arbeiten an dem Wagen, sorgfältige Untersuchung von mitbeschädigten Teilen, Notiz auch der Reifenmarke, sorgfältige Nachfrage nach Marke, Herkunft, Alter und Preis von Tuning-Teilen, Benutzung einer Hebebühne gerade bei älteren Fahrzeugen, separate und sorgfältige Untersuchung der \“tüv\“-Fähigkeit eines Wagens mit beinahe fälliger HU-Neuuntersuchung. Eine WOSA-Besichtigung ist deshalb nie eine Sache von wenigen Minuten sondern ein \“langes Geschäft\“. Nur so kommen gründliche Gutachten zustande und nur so kann man eine Versicherung von einem Ergebnis überzeugen. Nur so vermeidet ein Gutachter, das die Versicherung noch einen schickt. Nur so vermeidet man, dass die Versicherung eine Zahlung kürzt oder verzögert.
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BEISPIEL: MERKANTILE WERTMINDERUNG. SIE BEKOMMEN MEHR ALS DIE REPARATURKOSTEN !
Ein wertvoller neuwertiger Wagen wird mangelfrei repariert. 40.000 Euro Wert vor dem Unfall; 30.000 Euro Reparatur-Kosten. Ob Ihnen dann die gegnerische Versicherung noch unaufgefordert mitteilt, dass Sie trotz ordentlicher Reparatur weitere Gelder zu beanspruchen haben? Bis zu 3.500 Euro bei diesem Beispiel nach der geltenden Rechtsprechung und noch mehr bei Luxus-Fahrzeugen? So ist die merkantile Wertminderung in den Gutachten aller KFZ-Gutachter unserer WOSA-Gruppe immer erwähnt. Und wenn da etwas herausskommt für den Kunden, ist dieses Ergebnis immer ausführlich auf 7 Seiten mit Hinweis auf die Rechtsprechung begründet. Diese ausführliche schriftliche Begründung ist in der Branche von Beweissicherungs-Gutachtern ausgesprochen selten. Und diese Begründung überzeugt auch die Sachbearbeiter der Versicherungen mit der Folge, dass auch außergewöhnlich hohe Beträge zusätzlich für den Kunden ohne Streit von den gegnerischen Versicherungen akzeptiert und gezahlt werden. Da würde mancher andere Gutachter – meist ohne Begründung mangels Sachkunde – vorsichtig über den Daumen weit geringere Beträge (zu Lasten des Kunden) ansetzen oder die Wertminderung ganz verschweigen. Unser selbst entwickeltes Wertminderungsprogramm berücksichtigt – über 100.000 km -Laufleistung hinaus und über 5 Jahre Fahrzeugalter hinaus – die herrschende Rechtsprechung auch des Jahres 2006 nach groben Empfehlungen der höchstricherlich anerkannten Fachleute \“RUHKOPF und SAHM\“. Wir vergleichen diese Ergebnisse sie mit anderen Methoden (z.B. Hamburger Methode) auf mehreren Seiten in einem einzigen Gutachten und lassen in jedem Einzelfall Raum für eigene kaufmännische und technische Sachabwägungen unseres sachbearbeitenden Gutachters.
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LANGJÄHRIGE BEKANNTHEIT DER WOSA-GRUPPE UND DES WOSA-LOGOs IN FACHKREISEN
Mein betriebliches LOGO (WOSA – Wort und Bildlogo) ist den Versicherungen seit 16 Jahren aus der Tätigkeit früherer oder noch aktiver WOSA-Gutachter bekannt und wird mit guter Qualität assoziiert. Es gab dort in all diesen Jahren keine begründeten Reklamationen, obwohl wir oft deutlich an alle Grenzen und gelegentlich weit mit Internethilfe über die DAT-u. Schwackewerte hinausgehen, aber eben mit so ausführlichen Begründungen, dass den Schätzergebnissen nichts Wesentliches entgegengesetzt werden konnte.
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FACHWISSEN AN HAND UNSERES EIGENEN FACHBUCH (ERHÄLTLICH IN JEDER BUCHHANDLUNG 402 SEITEN – 90 EURO – AUCH ZUR ANSICHT)
Wolfgang Ihle, ist Verfasser des Buches
\“KFZ-Sachverständige 2007 – Lehrbuch\“
Seit mehr als 30 Jahren beschäftigt sich Ihle beruflich mit Verkehrsunfällen, seit 25 Jahren ist er aktiv in WOSA- Unfallschadengutachterteams tätig (s. auch LINK \“FACHBUCH und SEMINAR\“
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AUSBILDER-ERFAHRUNG
Ihle veranstaltet seit 25 Jahren zweitägige Schulungsseminare in verschiedenen Bundesländern für KFZ-Sachverständige und läd dazu gelegentlich auch Anwälte und Versicherungsfachwirte und KFZ-Werkstattleiter in kleiner Zahl als Zaungäste ein.
Wenn der Leser als KFZ-Meister oder Dipl. Ing Maschinenbau oder staatlich geprüfter KFZ-Techniker persönlich an einer solchen Lehrgangs-Teilnahme interessiert sein sollte, möge er/sie sich bitte melden – am besten per Email mit dem Betreff \“Ihr Lehrgang\“. Den 8-seitige Lehrplan finden Sie über den Link \“LEHRBUCH\“ auf dieser home-page. Sie können also in aller Ruhe entscheiden, ob sie dieses Gebiet zwei Tage fesseln kann. Sie können sich aber das Buch auch über eine Buchhandlung zur Probe und Einsicht in Gegenwart des Buchhändlers bestellen.
Ihle hat einige Tausend Gutachten anderer Sachverständiger entsprechend schulmäßig mitgestaltet. Er und sein Team kennen aus dieser Kontrolltätigkeit die denkbaren Fehlerschwerpunkte der sachverständigen Teamkollegen unserer Firmengruppe. Wir versuchen deshalb, diese Fehler auch im Innendienst zu vermeiden oder zu korrigieren. Wer es beim Lehrgang nicht bewenden lassen möchte, hat die Möglichkeit, einige Monate oder Jahre mit Ihle gemeinsam Gutachten zu erstellen. Einer dieser Lehrgangsteilnehmer ist – trotz Selbständigkeit – schon seit 1994 im Team.
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PÄDAGOGISCHE ROUTINE
Die pädagogischen Erfahrung dieses Koordinators in der Vermittlung von Fachwissen, Ihle, fließt natürlich auch in die einzelnen Gutachten mit ein. Durch ständige Auflagen-Erneuerung ist Ihle immer auf dem neuesten Stand und arbeitet jetzt schon an der Auflage 2011. So wird keine Neuerung verpasst, auch nicht bei der Gutachtens-Erstellung. Denn auch ein Gutachten ist Wissensvermittlung – nur diesmal an die Adresse der Sachbearbeiter von Versicherungen – der beteiligten Rechtsanwälte und letztendlich der Gerichte. Da ist nicht nur das Vorhandensein von richtiger Information entscheidend sondern auch ihre Auswahl und die Form ihrer Darstellung – meist so ausführlich wie dieser Informationsprospekt. Die Empfänger solcher Gutachten sind z.T. technische Laien, die Wissenvermittlung erfolgt deshalb so, dass auch sie das Gutachten verstehen und Schritt für Schritt nachvollziehen!
Bei unserer Arbeit beachten die Wissens-und Intelligenz-Unterschiede der Leser unserer Gutachten sorgfältig.
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Die Auswertung erfolgt immer zentral in Berlin unter Nutzung von EDV-Reparatur- und Bewertungsprogrammen und anderen Ermittlungs-Techniken. Im Außendienst haben wir nur ausgesuchte Fachleute. Deren einzelne Gutachtensvorgaben übernimmt der Innendienst gleichwohl fast nie ganz identisch, vielmehr werden die Vorlagen kritisch geprüft und sehr häufig korrigiert – in Absprache mit den Außengutachtern. Häufig werden die ersten Feststellungen auch erheblich ergänzt nach den erwähnten Qualitäts-Kriterien der WOSA-Gruppe und dann erst versandt. Die WOSA-Gruppe hat bisher noch nie für eine Versicherung gearbeitet, bemüht sich aber gleichwohl immer um Objektivität. Wer einen leicht zu beeinflussenden Gutachter sucht, kann diese Website wieder abschalten. Dafür kann unser Kunde aber sicher sein, dass wir um unsere Position gegen die gegnerische Versicherung kämpfen werden, wenn wir mit unserer Auffassung auf Widerstand stoßen. Und der Kunde darf sich sicher sein, dass unsere Gutachtersqualität bei den Versicherungen schon bekannt ist und die Gutachten deshalb schnell zur Anerkennung und Zahlung führen.
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Wir kommen auf Wunsch zur Unfallstelle. Der Kunde – und ggf. sein/e Rechtsanwalt/in erhält auch immer eine komplette Kopie des Gutachtens mit Fotoseiten oft i.F.v. Buntkopien. Anwälte erhalten – soweit namentlich bekannt – zu treuen Händen auch das Original des Gutachtens, um ihnen Gelegenheit zu geben, unerwünschte Ergebnisse zu verhindern und eine Mängelprüfung vorzunehmen.
Ich begründe ausführlich jede Sachaussage:
Die Reparaturmethode wird – wo immer ungewöhnlich – verbal über die EDV-Auswertung hinaus weiter ausgeführt und – auch für die Werkstatt – technisch begründet.
Jede Fotoseite ist jeweils am Foto mit Textbeschreibungen (Bilderbucheffekt) versehen, die Schäden selbst schon auf dem Objekt wo immer nötig mit numerierten Pfeilen versehen, auf die im Text Bezug genommen wird.
Fotomenge: Wir kümmern uns nicht darum, ob es der Versicherung unrecht sein könnte, dass wir so viele Fotos machen und dass sie so viele Fotos bezahlen muß. Die meisten Sachverständigen beschränken die Fotomenge, damit sie mit der Versicherung keinen Ärger bekommen. Uns ist das gleich! Wir beachten nur die Anforderung der Fotomenge aus der Dokumentation und berechnen lieber mal weniger.
Wir betreiben Sachverständigen-Schulung und erstellen schulmäßige Sachverständigengutachten.
Auf Wunsch des Kunden besichtigen wir die Autos nach der Reparatur nach. Das ist immer sinnvoll, weil auch Werkstätten Fehler machen, die nun jetzt unmittelbar nach der Reparatur beweisbar sind. Dabei haben wir keine Angst, mal mit der Werkstatt Streit zu bekommen, egal, ob die uns mal empfohlen hat oder nicht. Für uns ist das kein Konflikt. Der Kunde geht vor.
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PROBE-GUTACHTEN FÜR Zuträger: LIEGT IHNEN SCHON EIN VERSICHERUNGS-GUTACHTEN VOR – TESTEN SIE UNS !
Ja, ein PROBEGUTACHTEN, wenn Sie skeptisch sind, kein Blind date, keine dauerhafte Bindung. Egal, ob Sie, lieber Leser jetzt Anwalt sind oder ein Versicherungs-Mann oder ein Werkstatt-Leiter – oder eben ein Kunde. Wir kümmern uns um unser Geld alleine, das geben wir Ihnen ja schriftlich. Es gibt immer noch Leute, die denken, sie dürften keinen eigenen Gutachter mehr holen, wenn sie einmal dem Besuch eines Versicherungs-Sachverständigen zugestimmt haben. So lange Sie ihn nicht ausdrücklich auf Ihre Kosten bestellt haben, sondern die gegnerische Versicherungs, haben Sie Anspruch darauf, dieses Femdgutachten durch Ihren eigenen Gutachter überprüfen zu lassen. Damit Sie keine Angst haben müssen, ob das auch stimmt, entlasten wir Sie schriftlich von unserem eigenen Honorar-Risiko. Und dann vergleichen Sie! Selbst wenn dasselbe rauskommt, werden wir unser Honorar von Ihrem Unfallgegner erhalten. Aber meist kommt irgend etwas für Sie \“Besseres\“ raus.
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ZUSÄTZLICHE SERVICE-LEISTUNGEN
Zusätzliche Service-Leistungen:
a) Kontrolle von Reparatur-Mängeln / Kontrolle der Werkstatt-Arbeit
Manche Werkstatt repariert weniger, als sie in Rechnung stellt. Wenn der Kunde da nicht mit \“drin steckt\“ sondern von vornherein nur eine überaus präzise Reparatur will, sollte er bei der Werkstatt den Auftrag schriftlich mit dem Hinweis z.B. \“Gemäß Gutachten des WOSA-Sachverständigen Dr. Müller\“ erteilen und sich eine Durchschrift des Auftrags aushändigen lassen. Zum andern sollte er beim Werkstatt-Leiter durchblicken lassen, dass er für die Zeit nach der Reparatur eine Nachbesichtigung veranlaßt hat. Das hilft.
Diese \“Service-Leistung\“ klingt durchaus gewöhnlich, ist es aber nicht, weil viele Gutachter Angst haben, sich mit \“ihrer\“ Werkstatt anzulegen. Es könnte eine Empfehlungs-Blockade geben. Unser WOSA-Gutachter-Team geht andere Marketing-Wege. Wir sind nicht von Werkstätten abhängig. Und gute Werkstätten empfehlen deshalb wieder uns,
Gute Werkstätten benutzen auch keinen \“Dozer\“ (einfache Blech-Zugmaschine mit abwärts-laufendem Richtungszug), wenn wir \“Richtbank\“ schreiben. Gute Werkstätten ziehen eine gebogene Türsäule auch nicht zu weit und kaschieren dann auch nicht das zu große Loch mit Gummi-Manschetten. Gute Werkstätten beulen nicht aus, wenn da \“zu erneuern\“ steht. Sie setzen keine Neuteile in verzogene Fahrzeug-Partien ein und hoffen dann auch nicht, dass der Kunde es nicht sieht. Gute Werkstätten riskieren nicht, dass der KFZ-Sachverständige bemerkt, dass sie beim Ausbeulen 5 mm Spachtelmasse aufgetragen haben – unter dem Lack. Diese Liste läßt sich endlos fortsetzen. Solche Mängel 1) zu vermeiden und 2) zu enttarnen, ist unser Service.
b) Empfehlung von Anwälten und Werkstätten
Na, dass es da Werkstätten gibt, bei denen wir nicht Hurrah\“ schreien, ergibt sich aus obigem Absatz. Für jede Art von Reparatur gibt es außerdem Spezialisten. Und sofern und soweit wir welche kennen, teilen wir Ihnen dies gerne mit. Wir arbeiten an solchen Listen.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt schätzen und kennen, so gehen Sie zu dem. Nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt in j e d e m Fall der Gegner dafür – wie für uns! Wir können Ihnen aber den Weg ersparen, und wir präsentieren Ihren Fall bei Ihrem Anwalt, Sie geben uns also die Regulierung so in Auftrag. Oder wir suchen Ihnen eine Anwältin oder einen Anwalt. Glauben Sie mir: es gibt viele schlechte oder faule Anwälte. Wenn wir das übernehmen, kontrollieren wir die Anwalts-Arbeit auch und sorgen dafür, dass er sehr schnell und sorgsam arbeitet!
c) Warnung vor Mietwagen-Haien:
Mietwagenfirmen kennen die Probleme, die ihre Kunden mit den Versicherungen und Gerichten haben. Ständig wird etwas gekürzt oder abgezogen. Eine Mietwagenfirma, die ihre Kunden nicht davor schützt, sondern sie ins Messer laufen läßt, so dass später für die Reparatur kein Geld mehr da ist, kommt bei uns auf eine schwarze Liste, die Guten auf eine andere. Wenn Leser dieser Website uns aus den Arbeitsbezirken unserer Gutachter mit Hinweisen versorgen können (Email \“Mietwagen- Information\“), möchten Sie dies tun. Anwälte sollten sich von Opfern solcher Haie eine Schweigepflicht-Entbindung geben lassen und mitmachen. Ein Beispiel solcher unfairer Geschäftspolitik ist z.B. dass eine große bekannte Mietwagen-Gesellschaft einem unserer Kunden einen Mietwagen ganz ohne Kaskoklausel überlassen hat und nach einem Unfall die gesamten Reparaturkosten vom Kunden verlangt hat. Wir waren aus Gründen solcher Pannen davor, mehr als unbedingt nötig einen Mietwagen zu nutzen.
d) Ausführliche Belehrung:
Jedem unserer Gutachtens-Typen liegt eine spezielle ausführliche – bis 8-seitige – Informationsschrift bei, welche genau diesem Schadens-Typ angepaßt ist. Der \“Totalschaden mit dem Recht der Reparatur bis 130 %\“ ist ein solcher Belehrungstyp, der Total- Schaden mit einem Abzug Differenz-Mwst von 2 % am Fahrzeug-Wert ist ein anderer mit dem Hinweis, wie der Kunde wieder an diese 2 % in Euro kommen kann. Wie der Kunde zu seinem \“Restwert\“ kommt, ist eine weitere solche Belehrung. Wo ein Gutachten für den Laien schwer verständlich sein kann, wird dies in der Belehrung korrigiert. Sicherheitrisiken sind an mehreren Stellen enthalten. Die Belehrungen sind ausführlich und variabel und bis zu 8 Seiten lang. Sie dienen dem Schutz des Kunden und sind an bestimmen Stellen immer wieder mit dem Hinweis versehen, dass dem Kunden hier nur ein Anwalt weiterhelfen kann.
e) Rechtsberatung, Formularausfüllung und Unfallregulierung nach RDG (2007):
Das alte Rechtsberatungs-Gesetz wurde durch Beschluss des Bundestages vom 11.Okt. 2007 aufgehoben und durch das \“Rechts-Dienstleistungs-Gesetz RDG\“ \“ BR DRs 705/07 v. 19.10.07 und 16/6634 mit wesentlichen Änderungen ersetzt worden. Es wird dort KFZ-Sachverständigen erlaubt, rechtliche Basisberatung rund um den KFZ-Unfall des Geschädigten zu erteilen und ggf. auch mit einem Rechtsanwalt zusammen die Regulierung des Falles anzubieten, d.h. dem Kunden sein Geld zu besorgen. Das tun wir so gut wir nicht, weil Rechtsanwälte da sehr zugeknöpft sind. Aber wir mischen uns auch ohne förmlichen Auftrag oft in die Regulierung ein. Der Kunde muss bei uns nicht mehr selbst zum Anwalt, weil unsere Gutachten so ausführlich sind, dass es im Normalfall keiner weiteren Nachfrage mehr bedarf. Wir gehen auch zu \“IHREM\“ Anwalt, um Ihnen Arbeit zu ersparen. Auf die künftige Regelung bereiten wir uns vor. Wir werden Sie im Vorfeld schon rechtlich so weit rechtlich beraten, dass Sie unser Gutachten auch verstehen. Wir helfen Ihnen, die üblichen Formulare auszufüllen.
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AUSBILDUNG MIT PRÜFUNG – mit oder ohne PARTNER-VERTRÄGE:
Ziffer 16) Wochenende-Lehrgänge Berlin – jeweils 12 Stunden
– Meist bewusst kleine und begrenzte Teilnehmerzahl – rufen Sie an!
030-98 320 320 –
(Internet-Telefon – klingelt in unserem WOSA-Büro in England)
Kosten:
a) 400 Euro incl. unserem Fachbuch KFZ-SV 2007 – (sonst 90 Euro),
Zusätzlich zahlen Sie Ihre Anfahrt, Übernachtung u. Verpflegung beliebig selbst.
b) für Gruppen Verhandlungssache
c) für Team-Mitglieder der WOSA-Gutachtergruppe zur Fortbildung gratis
Weitere praxisbezogene Lernerfolge -und Fall-Routine können Sie erwerben, indem Sie freiberuflich nebenher an unsere Fällen von zu Hause aus Innendienstarbeitern erledigen. Diese Jobs stehen laufend zur Verfügung. Sie brauchen dafür kein Geld sondern werden dafür bezahlt. Sie brauchen nur eine gute kfz- technische Vorbildung und einen gut funktionierenden Computer und nebenberufliche Ambitionen mit Arbeitszeit von mindestens 2 Stunden an beliebigen Tagen innerhalb des 24 -Stunden Spektrums. Sie dürfen also auch nachts an Fällen arbeiten und erhalten 50 Euro plus Mwst pro Fall. Die Gratis-Einführung in diese Arbeit – Kalkulation – und Textvorlagen – steht allerdingsding unter strengen Bedingungen, dass Sie dann auch eine Weile für uns Arbeiten. Sonst berechnen wir nachträglich für dieses Training von 4 Stunden.
Tage +Stunden: |
Lehrgänge |
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Buchungen liegen schon vor |
– der nächste Termin ist auf unser Startseite oben notiert. Schaun Sie auch in unsere andere Website: www.WOSA-Gutachter.de
2) ein mit diesem Vortrag beginnendes Ausbildungsseminar 400 Euro incl. Lehrbuch für KFZ-Sachverständige |
Samstag um 9:00 bis 12:00 Der Lehrgang basiert auf unseren Erfahrungen als Innendienst-Teamleiter für ca. 50 KFZ-Sachverständige Lehrgangsteilnehmer dürfen auch Personen aus der Versicherungs- wirtschaft sein. Rechtsanwälte werden nach Rücksprache gern gratis eingeladen.
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Tagungs-Ort
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Der Tagungsort mit in |
Tagungsraum im Hotel |
Referent: KFZ-Sachverständiger Wolfgang IHLE, Mechanical Engineer / UK + Assessor
Bis Mail 2005 – Axbridge, Großbritannien, 3, Saxon Court, Moorland Street, Somerset BS26 2BA im Auftrag des WOSA-Franchise-Betriebs der Gabriele IHLE aus Potsdam und Berater der englischen Gutachter-u-Regulierungfirma AAM-After- Accident-Management Ltd. – jetzt Potsdam.
Weitere Lehrgänge in Vorbereitung – Anfang Februar 2015
Rufen Sie uns ruhig an – 030-98 320 320, wenn sie Fragen haben.
Zu häufigen Fragen:
Wer darf KFZ-SV werden?
Jeder, der den Beruf beherrscht, denn es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung. Wenn Sie also z.B. KFZ-Meister sind, können Sie sich morgen sofort als KFZ-Sachverständiger selbständig machen und brauchen weder an unserem Lehrgang teilnehmen sondern überhaupt eine spezielle Ausbildung nachweisen, auch keine Prüfung – in der Theorie! Praktisch müssen Sie das alles aber können und jemand muss es Ihnen wohl beigebracht haben. Unser Wochenendlehrgang ist für erfahrene Praktiker genau das Richtige, weil die ja selbst immer schon Schäden kalkulieren und ihre eigenen Kostenvoranschlägen erstellt haben. Wir zeigen Ihnen an diesen Wochenenden lediglich die Unterschiede zwischem der Meisterstelle und dem Gutachterberuf. Aber für die technischen Grundlagen – die wir voraussetzen – müssen Sie zu anderen Ausbildungsinstituten gehen! Dazu gibt es auch für andere Berufsgruppen keine Verpflichtung – nehmen Sie also z.B. Elektro-Ingenieure. Auch die dürfen als KFZ-Sachverständige wirken, aber sie würden im Zweifel – oder auch in einem UWG-Prozess eines Konkurrenten gegen sie – beweispflichtig sein für besondere Fachkenntnisse, egal, wo sie sie erworben haben.
Der Inhalt der Lehrgänge ist weitgehend an der Reihenfolge des hier vorgestellten Lehrbuches orientiert, weicht von diesem aber auch deutlich ab, wenn das Interesse der Teilnehmer oder deren Vorbildung dies empfiehlt. Durch die heute üblichen Beamer-Techniken werden viele theoretische Fragen an Hand echter und aktueller Gutachten erläutert, welche vollinhaltlich den Teilnehmern vorgeführt werden.
Es kommen gelegentlich auch Rechtsanwälte zu diesem Seminar sowie Versicherungsfachleute, Werkstattinhaber sowie junge Kollegen von anderen SV-Büros.
Übersicht über die Inhalte dieser Ziffer 16:
a) Wir suchen in Teilzeit Innendienstgutachter – möglichst erfahrene Praktiker,
die uns helfen, unsere Gutahten vorzubereiten. Dadurch können Sie erhebliche FALL-Routine erwerten und werden dafür noch bezahlt.
b) Wir suchen künftige selbständige \“FRANCHISER\“ an Ihrem Wohnort als Lehrgangs-Teilnehmer bei fairer Honorarverteilung
c) SUCHE ANDERWEITIGE LEHRGANGS-TEILNEHMER auch ohne Bindungs-Absichten
d) AUSBILDUNGS-SEMINARE am WOCHENENDE (12 Stunden)
e) Lehrgangs-Inhalt
f) Lehrgangs-Teilnehmer
g) Lehrgangs-Kosten
\“400 (incl. Lehrbuch, das sonst 400 Euro kostet)
h) Lehrgangs-Adressaten:
aa) Unternehmer oder solche, die es werden wollen:
Der Kollege Wolfgang Ihle wird Ihnen von England aus bei der Anmeldung ans Finanzamt helfen
i) FRANCHISE-VERTRÄGE für gemeinsame Erstellung von Gutachten von Ihrem Wohnort aus
KEINE FRANCHISE-GEBÜHREN. UNSERE ENTLOHNUNG ERFOLG IMMER NUR GLEICHZEITIG
MIT DEM EINGANG EINES HONORARS VON EINER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
zu 16) Suche FRANCHISE-NEHMER bei guter Entlohnung, Einstands-Kosten: Lehrgang u. Buch
Wir suchen laufend weiter Sachverständige als FRANCHISE-PARTNER – BUNDESWEIT – ZUR MITARBEIT AN IHREM WOHNORT. Nicht zwingend erforderlich für diese Personengruppe ist die Teilnahme an unseren Lehrgängen. Wenn Sie anderweitig eine ausreichende Vorbildung haben, können Sie sich das sparen. Sie und wir entscheiden also alleine, ob Sie diese Zusatzausbildung brauchen.
zu 16 c) SUCHE ANDERWEITIGE LEHRGANGS-TEILNEHMER ohne Bindungs-Absichten
Die Ausbildungslehrgänge erfolgen aber auch für jeden anderen KFZ-Fachmann, auch Alt-Gesellen, wenn die wollen, auch wenn keine konkrete Absicht einer späteren Zusammenarbeit besteht, also für neugierige Konkurrenten, für neue Mitarbeiter anderer Sachverständigenbüros, für Sachbearbeiter von Versicherungen, für Werkstattleiter, Rechtsanwälte, die sich im Verkehrsrecht fitt machen wollen und dgl. mehr. Typische Teilnehmer sind solche Personen, die eine Selbständigkeit in diesem Beruf planen, sich aber noch nicht fitt fühlen. Es sind auch neuerdings solche Teilnehmer dabei, die schon andere Fortbildungen zum Sachverständien-Beruf hinter sich haben, die aber auf Grund unseres Inhalts-Verzeichnisses und Buches bei uns noch Antworten erwarten, die ihnen anderswo nicht gegeben wurden.
zu 16 d) AUSBILDUNGS-SEMINARE am WOCHENENDE – manchemal auch Sonntag und Montag
(16 Stunden incl. Kurz-Prüfung).
Die Ausbildung von KFZ-Sachverständigen ist eine routinierte Aufgabe unseres Büros seit 1990. Dazu gehört nicht zwingend das in der Übersicht erwähnte Lehrbuch von WOLFGANG W. IHLE : \“KFZ-Sachverständige 2007 – Lehrbuch.\“Unser Fachbuch kann – muss aber nicht – dazu erworben werden. Das Fachbuch ist aber mit 90 Euro der günstigere Einstieg in die Materie und kann hier – oder in Buchhandlungen – separat und vorweg erworben werden oder – vorsichtig – in einer Buchhandlung zur Ansicht eingesehen – und dann ggf. erworben werden. Diese Lehrgänge lassen berufs-akademisch auf den ersten Blick keinen anderen Inhalt zu erwarten als das Buch. Jung-Akademikern kann das Buch u.U. schon genügen. Die Vielzahl und unterschiedliche Herkunft der anderen Teilnehmer läßt aber jeden Lehrgang zu einer inhaltlich stets anders sprudelnden Quelle von neuer Information werden, welche die \“Schüler\“ im lebendigen Unterricht, aber auch in den Pausen intensiv untereinander austauschen. \“Beamer\“-Einsatz erlaubt die Vorführung vieler konkreter Gutachten und von Produkten, die aus urheberrechtlichen Gründen im Buch nicht vorgezeigt werden können. Auch bringen selbständige Sachverständige oft ihre eigenen Problemfälle mit, um sie in der Runde zu diskutieren. Zuletzt kollidierten 200 Jahre Schrauber-Erfahrung aus 3 Nationen mit der Genialität eines akademischen Opel-Konstrukteurs. Wir besuchen an einem Tag zusammen einen Schrottplatz in der Nähe, um spontan alle Arten von Schäden besprechen zu können. Pädagogisch kommen diese Lehrgänge der bei Erwachsenen stärker entwickelten akustischen Lernfähigkeit entgegen. Optisch wird mit Original-Unterlagen aus dem Beruf, Einsatz von Lackdickenmesser und anderer Hilsmittel einiges vorgeführt und verfestigt, das im Buch aus urheberrechtlichen Gründen nicht gezeigt werden darf oder das Gewicht des Buches ins Unermessliche steigern würde. Ihle bringt darüber hinaus auch immer echte Gutachten von sich und seinem Team mit sowie ca. 80 Prüfungsfragen, die es in sich haben. Es ist fast immer ein Rechtsanwalt als Beobachter – mit im Team
zu 16 e) Lehrgangs-Inhalt:
Der Lehrgang orientiert sich im Wesentlichen an dem Inhaltsverzeichnis, welches zum Buch von IHLE hier an andere Stelle dieser Website mit einem 8-seitigen Inhaltsverzeichnis abgebildet wird. Interessenten werden hier davor gewarnt, dass sie mit der Lehrgangsbescheinigung alle Türen offen hätten. Dieser Lehrgang ist z.B. nicht zu verwechseln, mit den Zertifizierungs-Voraussetzungen der IHK und des Instutus für Sachverständigenwesen. Unser Seminar ist ausführlich, wie Sie selbst feststellen können, aber vor allem fahrzeug-technisch bewußt \“abgespeckt\“. (Was Sie schon wissen, bringen wir Ihnen nicht bei). Um die Zertifizierungsprüfung bei der IHK zu absolvieren, müssen Sie erst mal 2 Jahre lang wenigstens als Sachverständiger gearbeitet haben. Damit können Sie mit unserer Hilfe – und vielleicht auch ganz ohne Schulung – sofort beginnen, wenn Ihre \“Fachkenntnis\“ ausreichend ist. Inwieweit unser Seminar als brauchbare Vorbereitung für die Zertifizierung und auf den \“Vereidigten Sachverständigen\“ dienen kann, können Sie direkt beim Institut für Sachverständigenwesen (IfS) erfahren. Jedenfalls muss ein guter Mann dafür nicht viele tausend Euro in langatmige Wiederholungs-Schuldungen dessen investieren, was er ohnehin schon weiß. Ansonsten können wir aber nicht in 2 Tagen den Inhalt unseres Fachbuchs (mit ca. 450 Seiten incl. Aktualisierungshinweisen) referieren. Es wird also immer ein Auszug und eine Ergänzung des Buches sein, vor allem auch eine Ergänzung, weil unser ausführlicher Unterreicht auf einem nahe gelegenen Schrottplatz ist ein beliebtes Coaching, bei dem die Lehrgangsteilnehmer (!) das Schulungsobjekt allein aussuchen. Kein Buch kann so ein Erlebnis kein Buch übertreffen!
zu 16 f) Lehrgangs-Teilnehmer (Ehepartner gratis dazu):
Ich lasse – im Gegensatz zu anderen Sachverständigen-Schulen – als zahlenden Gast jeden technischen Fachmann teilnehmen – auch Maschinenbau-Studenten der Universitäten oder Fachhochschulen, die noch keinen Abschluss haben – auch Handwerksgesellen oder Ingenieur-Studenten oder beliebige Mitarbeiter anderer Sachverständigen-Büros oder Anwaltsbüros oder Versicherungs-Agenturen zu Fortbildungs-Zwecken. Denn wenn auch die Sachverständigen-Verbände darauf achten, dass nur KFZ-Gutachter auf der Meister-Ebene ihre Sachverständigen-Mitglieder werden, so kann es doch nicht schaden, wenn ein Handwerks-Geselle schon vor der Meister-Prüfung sein Wissen erwirbt. Das für diese Peronen sonst übliche Teilnahme-Verbot der Sachverständigen-Schulen kommt uns so ähnlich unsinnig vor, wie wenn man nur KFZ-Meister am Meister-Lehrgang teilnehmen ließe. Kommt hinzu, dass kein Sachverständigen-Gesetz einem KFZ-Gesellen die Ausübung des Sachverständigen-Berufs verbietet. Auch unser Betrieb bindet bisher nur Personen etwa auf der Meister oder Ingenieur-Ebene in die Zusammenarbeit. Es spräche aber rechtlich und technisch kaum etwas dagegen, einen bewährten Altgesellen ebenfalls in Team aufzunehmen.
Zu den Lehrgangsteilnehmern gehören auch solche Personen, die später als Franchiser mit uns zusammen arbeiten wollen. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist für diesen Personenkreis obligatorisch und dient gleichzeitig als beiderseitige Gelegenheit der Prüfung, ob man später miteinander arbeiten möchte. Sie finden weiter unten mehr zu diesem Franchise-Thema.
zu 16 g) Lehrgangs-Kosten:
\“400,00 (vierhunder EURO)\“ incl. Lehrbuch, das sonst 90 Euro kostet
Kosten von Einzelvorträgen können davon abweichen – ab 20 Euro.
zu 16 h) Lehrgangs-Adressaten:
Selbständige Unternehmer
Zu den typischerweise interessierten selbständigen Kandidaten gehören Tankstellenpächter, KFZ-Werkstattbetreiber, handwerklich ausgebildete Autohändler, reisende Prüf-Ingenieure, selbständige Konstruktions-Ingenieure, welche sodann als selbständige Sachverständige unter ihrem oder meinem Namen Gutachten mit mir gemeinsam von ihrem Wohnort aus erstellen möchten. Auch hier sind nur Personen willkommen, die voll computerisiert sind und auch bereit, für die hier vorbereitete Werbung unserer Gutachtergruppe die entsprechenden pauschalen Auslagen zu entrichten. Soweit der Teilnehmer das Lehrbuch schon vorab nachweislich erworben haben sollte (90,00 Euro Brutto) , verringert sich die Seminar-Gebühr entsprechend. Anfahrt und 2-3 Übernachtungen sowie Verpflegung zahlt der Bewerber zusätzlich selbst.
Die Franchise-Verträge, welche gänzlich auftrags-und erfolgs-abhängig gestaltet sind wie bei selbständigen Handels-oder Versicherungs-Vertretern, werden vor-ausgesuchten Kandidaten nach Vorentscheidung ihrer Bewerbung im vollen Wortlaut zur Prüfung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Zukunft in unserer WOSA-Gruppe zur Verfügung gestellt. Pro Besichtigung dürfen Sie mit einem Zeitaufwand von 2 Stunden rechnen. Unsere langfristige Statistik sieht Ihren Anteil bei ca. 300 Euro pro Auftrag, wobei in Einzelfällen auch mal 800 Euro für Sie drin sind einerseits und NULL-Honorar im Einzelfall andererseits, weil der Gegner nicht zahlt. Wir kümmern uns aber um diese Fälle und klagen direkt gegen die Versicherung. Unsere Kunden bekommen nicht mal eine Mahnung! Die werden höchstens als Zeugen zu Gericht geladen. Mitglieder unserer Gruppe haben gegen die berühmt-berüchtigte \“HUG\“ geklagt und noch nie einen Prozess verloren.
Die Aquisition wird nicht Ihnen alleine überlassen. Wir helfen Ihnen an Ihrem Wohnort, zu Aufträgen zu kommen. Als Franchiser nehmen Sie an der Nutzung unserer umfangreichen Werbevorlagen teil, deren Druckkosten allerdings (als pauschalierte Auslagen) zur eigenen Verwendung an Ihrem Wohnort von Ihnen selbst bezahlt werden müßten. An der Website, die Sie hier lesen, sehen Sie, dass wir da durchaus aktiv und kreativ sind.
Unsere zweite Website lautet www.wosa-gutachter.de
und enthält auch eine erfolgreiche bundesweite Postleitzahlensuche, bei der dann Ihr Name und Bild und lokale WOSA-Festnetz-Telefon-Nummer wieder auftaucht. Dieses Festnetz-Telefon klingelt aber wieder in unserem Innendienst, so dass Ihre Kunden auch in Ihrer Abwesenheit optimal beraten und vorbetreut werden. Wir sind dann Ihr Innendienst und machen mit dem Kunden die Termine für Sie.
Sobald Sie Mitglied unserer Gruppe sind, können Sie unsere einfache Website \“KFZ-Fachverstaendige.de\“ auch in Ihrer Umgebung bekannt machen und werden mit Ihrem Wohnort in diese Website aufgenommen. Sie bekommen laut Vertrag für ca. 80 Cent / Monat eine lokoal Festnetz-Telefon-Nummer mit Ihrer Vorwahl, die in der Zentrale für Sie Aufträge entgegen nimmt. Diese Maßnahme hat seit 2012 für erheblichen Mehrumsatz gesorgt, weil wir (die WOSA-Zentrale) immer für sie am Telefon sind, wenn Ihr Kunde anruft. Wir organisieren für Sie die Termine, wir beraten den Geschädigten, wir streiten mit der Versicherung, wir organisieren eine Vertretung, wenn Sie im Urlaub gebraucht werden.
Aus W. Ihle\’s Fachbuch, und noch mehr aus dem Lehrgang – entnehmen Sie Werbe-Beispiele unserer Gutachtensgruppe, die Sie überzeugen werden. Die Ergebnisse dieser Kreativität liegen dort in Form von Druckvorlagen vor. Deshalb war IHLE durchaus in der Lage, von Berlin aus Mitarbeitern aus Hannover, Hamburg oder Bochum Kunden und einschlägige Fach-Kontakte zu beschaffen, die sie alleine nicht zu werben in der Lage waren. Wir erwarten vom Franchise-Mitarbeiter einen nicht erheblichen, wohl aber gleichmäßigen Einsatz bei der persönlichen Plazierung unserer gemeinsamen Werbung. Dieser Aufwand wird nicht extra bezahlt. Er ist außerdem mit späteren Gutachtenshonorar-Zahlungen abgegolten.
Die Lehrgänge werden zu einem – in Berlin oder Potsdam – manchmal auch in anderen Bundesländern – abgehaltenen – 2-tägigen Ausbildungslehrgang an einem Samstag und einem Sonntag abgehalten, und zwar nur für persönlich eingeladene Teilnehmer.
zu 16 i) FRANCHISE-VERTRÄGE für gemeinsame Erstellung von Gutachten von Ihrem Wohnort aus::
Franchise-Verträge mit drei-monatiger Kündigungsmöglichkeit beiderseits schließen wir BEVORZUGT mit KFZ-Meistern, Karosseriebau- Meistern, Diplom-Ingenieuren MASCHINENBAU, Technischen Bachelor oder Master-Absolventen von Hochschulden und Fachhochschulen, staatlich geprüften KFZ-Technikern, KFZ-Lackierer-Meistern, und Zweirad-Mechaniker-Meistern – gerne auch nebenberuflich, da die Erstellung der Gutachten gemeinsam erfolgt und ein großer Teil der Fortsetzungs-Arbeit in Ihle englischem Auswertungs-Büro erstellt wird. Wer hier aber unser Buch nicht kennt und die Kenntnis nich nachweist, bekommt keinen Franchise-Vertrag. Sie sind für die Außenbesichtigung zuständig nach Formularen und Richtlinien, die schon 1990 nach mehreren Jahren erarbeitet waren und bis heute laufend aktualisiert wurden. Digitalisierte Formulare auf Open-Office-Basis (Gratis-Programm) sind auch schon im Einsatz.
Die Zahlung erfolgt nur auftragsbezogen, nicht laufend, zumal Sie der Unternehmer sind und uns etwas abgeben – eben auftragsbezogen und nur im Erfolgsfall. Kein Auftrag, kein Geld. Kein Geldeingang, kein Geld.
Aber: Ihr Anteil fair und partnerschaftlich: Und : Wir verlangen keine Franchise-Gebühr. Der lokale Werbeaufwand des jeweiligen Franchisers muss aber von diesem mit unseren Vorlagen aufgewandt werden, wobei wir es aber ihm selbst überlassen, wie viel er dafür an Geld und Zeit investiert.
Von dem eingehenden Honorar (ohne Auslagen) stehen den neuen Partnern 35 bis 45 % des Netto-HONORARs zu plusMwst, soweit er es uns in Rechnung stellt. Auslagen werden dem Franchiser im Rahmen unseres Vertrages separat beglichen, z.B. Fahrtauslagen 40 Cent / km.
Die Zahlung wird den jeweiligen Franchiser durch eine offengelegte Abtretung garantiert, so dass der Honoraranteil im Normalfall schon separat vom Gegner auf Ihr Konto und auf unser Konto getrennt gezahlt wird. Diese auf den ersten Blick kompliziert erscheinende Praxis hat sich wirklich bewährt. Nur in ca. 2-3 % der Fälle kommt es schon mal zu einer Ignorierung der Abtretung durch die gegnerische Versicherung. So ist sichergestellt, dass die Franchise-Partner schon vom Organisiations-Ansatz her nicht ihrem Geld hinterher laufen müssen. Es gibt keine Anrufe, wo bleibt mein Geld. Wenn es fehlt, hat die Vesicherung idR. nicht bezahlt und unser Innendienst macht der Versicherung Beine!
Es werden als Franchise-Partner nur Gutachter mit eigener Emailadresse akzeptiert, weil die auch bei der späteren Zusammenarbeit laufend gebraucht wird. Bewerbungen von Franchise-Kandidaten bitte nur per Email (mit maximal 3 Dokumenten im jpg-Format und nicht per Post: ihlekfzsv(at)t-online.de das (at) ist durch das bekannte Zeichen zu ersetzen. Unerwünschte Postbewerbungen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt (alternativ: Couverts u. Rückporto beifügen). Bewerbungen bitte mit Betreff: Ausbildungslehrgang, um den Spamfilter zu umgehen. Meine Empfehlung an Interessenten: Unser Franchise-Vertrag wird vorsortierten Kandidaten nach einer ersten Bewerbungs-Vorentscheidung separat zur Prüfung per Email zugeschickt. Lassen sie ihn bei Zweifeln von einem Anwalt prüfen, aber fragen Sie vorher nach dem Beratungs- Honorar. Auch unser Vertrag wurde von einem Juristen erarbeitet. Es wurde versucht, beiden Seiten gerecht zu werden. Eine beiderseitige Unterschrift kommt – wenn überhaupt – erst nach 2-tägigem Kennenlernen während des Lehrgangs in Betracht.
Das Konzept gibt Ihnen Gelegenheit, von ihrem Wohnort aus und eben an ihrem Wohnort von zu Hause aus arbeiten. Sie sind für den Außendienst – Fahrzeugbesichtigung mit Kunden- u. Werkstattberatung, Formular-Ausfüllung und Fotoerstellung– vorgesehen. Die restliche Gutachtenserstellung erfolgt zentral von Berlin und Potsdam aus. Eine aufwändige Vor-Ausbildung als KFZ-Sachverständiger durch eine zeitlich ausgedehntere Sachverständigen-Schulung ist aus unserer Sicht nicht unbedingt erforderlich, weil Sie im Normalfall fundierte technische Vorkenntnisse und Erfahrungen schon mitbringen. Diese werden in unserem 16-stündigen Wochenend-Seminar auch \“abgeklopft\“ werden.
Eine Entscheidung über die Franchise-Zusammenarbeit erfolgt erst beiderseits nach Absolvierung des Lehrganges, der gleichzeitig als Bewerberauswahl dient. Festeinstellungen sind nicht vorgesehen, brauchen aber arbeitslose Meister nicht vom Lehrgang abzuhalten (s. u.)
Der Franchiser behält das Ausbildungsfachbach \“KFZ-Sachverständige 2007\“ mit aktuellen Ergänzungen im Rahmen der Lehrgangsteilnahme und hat dadurch eine optimale Arbeitshilfe zur Hand. Das „Lernen“ geht sodann laufend weiter, weil der Gutachter-Franchiser von jedem erstellten Gutachten eine komplette Kopie erhält sowie individuelle positive und negative Kritik-Hinweise auf seine Arbeitsweise – zu jedem einzelnen Fall. Er wird also laufend „an der Hand“ gehalten.
Das Alter des Bewerbers spielt keine Rolle, auch wenn er z.B. über 55 Jahre alt ist, im Gegenteil: Erfahrung ist Trumpf. Das wird hier auch im Bewußtsein geschrieben, dass ja auch Kunden diese Website lesen. Erfahrung ist nun mal kein Mangel.
Auch nebenberufliche Gutachter-Franchiser sind willkommen, wobei wir nie Aufträge annehmen, die aus der KFZ-Werkstatt des Mitarbeiters stammen. Der ist aber nicht daran gehindert, uns einen weiteren Franchiser aus seiner Wohnumgebung zuzuführen und die Besichtigungen \“über Kreuz\“ durchzuführen. Auch besonders solche Meister, die lange auf bestimmte Marken spezialisiert waren, haben unser besonderes Interesse zu erwarten.
Schon bisher und künftig ohne uns selbständige Diplomingenieure, die nur nebenher für uns arbeiten möchten, haben die Möglichkeit, in ihrem eigenen Ingenieurbüro freiberuflich mit uns zu arbeiten und dem Kunden gegenüber als \“der Unternehmer\“ aufzutreten mit ihrem Briefkopf als Sachverständige.
Diese Gruppe zieht also ihre eigenen Kunden ohne unsere Beteiligung, nimmt aber unsere Formulare, wenn der Auftrag über uns zu Ihnen gesteuert wird. Sie kommen dann in unser Website WOSA-Gutachter.de mit Foto und lokaler Festnetznummer hinein und werden so über die PLZ-Suche von Interessenten gefunden. Wir haben dafür einen Time-to-Time-Franchisevertrag zur Hand, wobei die Zusammenarbeit die gleiche ist wie bei den Exclusive-Franchiser-Gutachtern, die unter dem WOSA-Dach mit uns zusammenarbeiten. Wir sind dort intern als \“Subunternehmer\“ und Betreuer tätig. In beiden Fällen können Sie unsere Arbeitsweise und unsere Gründlichkeit kennenlernen, indem Sie zusätzliches Geld verdienen als Innendienst-Gutachter. Wir erlauben Ihnen aber nicht, an Ihrem eigenen Fall zu arbeiten, weil Sie dann Ihre eigenen Vorlagen-Fehler nur noch mal vertiefen würden. Jede Vorlage wird von einem zweiten Fachmann überarbeitet und kalkuliert. Sie werden mit den Zweichenergebnissen konfrontiert zur Stellungnahme – Sie können auch online dabei sein, aber erledigt werden sie von Dritten. Die Arbeitsstufe 2 wird dann vom WOSA-Büro überarbeitet und einer Zweitkontrolle unterworfen und in ein Gutachten eingebunden, das dann vom WOSA-Büro an alle Beteiligten verteilt wird. Unser Auswertungsbüro sind seit 2 1/ Jahren in England, weil wir dort noch THATCHAM-Kurse vom THATCHAM-VEHICLE Reserche Center absolvieren.
Unternehmensberatung
für andere Unfall-Gutachterbüros – bundesweit:
Einige unserer Mitarbeiter sind ohnehin ganz selbständige Sachverständige, die nur die Fertigstellung ihrer Arbeit in die Hände von IHLE und seinem Team gelegt haben. Diese Tätigkeit ist Unternehmensberatung, und zwar eine Rund-um-Dienstleistung. Diese wird im Rahmen der obigen Franchise-Verträge gebündelt.
Es sind aber auch andere Dienstleistungen zu anderen Preisen vorgesehen.:
b) Einzel-Dienstleistung:
Einzelbewertungen / Hilfestellung bei Merkantiler Wertminderung für Privatpersonen oder für andere Gutachter – auch für Anwälte / Reine Reparatur-Auswertung mit EDV-Systemen nach vorliegenden Unterlagen / Urlaubsvertretung / Betriebs-Optimierung / Schriftliche Rechtsgutachten zu speziellen Sachverständigen-Problemen / Externe Kurzlehrgänge in anderen Betrieben – oder Versicherungen / Copy-Right-Übertragung unserer Gutachtenstexte auf Excel-und Word-Basis – mit Update-Möglichkeit / Erwerb von geschwärzten Gutachtenstexten zum Erlernen der gründlichen Methoden bei bestimmten Fallgestaltungen / und vieles andere mehr. / Marketing-Kontrolle – und Korrektur für notleidende Sachverständigenbüros mit IHK-Finanz-Förderung / Hilfestellung für verschuldete Gutachter-Büros /
Auftrags-Telefon in jeder unserer Arbeits-Städte und Umland:
0170-23 44 606