Skip to content
Was tun beim Unfall?
Menu

Was tun beim Unfall?


  Wolfgang  IHLE       KFZ-Schadengutachter (Fluent English / Francais acceptable)

 

Was tun bei Unfall?

Diese Information richtet sich an den unschuldig Geschädigten

eines Haftpflicht-Schadens durch Verkehrsunfall

 Wenn Sie im Bezirk eines unserer Gutachter wohnen, versuchen Sie, uns telefonisch zur Unfallstelle zu lotsen, wir kommen sofort und nehmen den Unfall mit Fotos als Beweis-Sicherungsmaßnahme so auf, wie man es von der Polizei erhofft, wie es die Polizei aber oft nicht mehr tut. Ihre eigenen Handy-Fotos helfen auch schon; die nehmen wir mit ins Gutachten. Nicht nur Ihr Fahrzeug sondern auch der Schaden vom Gegner-Fahrzeug sollte dokumentiert werden als wichtigen Puzzle-Stein und stummen Zeugen vom Unfallablauf.

Glauben Sie nicht, Sie hätten keinen Schaden am PKW, nur weil sie ihn nicht sehen. Wenn Sie am Mercedes-Diesel hinten einen schweren Heckschaden haben, müssen vorne auch die Motor-Böcke erneuert werden. Wenn Sie einen leichten Heckschaden hatten, ist die Stoßfänger-Abdeckung oft optisch unbeschädigt – aber kaputt. Und der Auspuff ist oft bis vorne hin verformt. /Keine Angaben zum Ablauf an der Unfallstelle, wenn Sie unsicher sind ! Sie dürfen alles später nachholen / Polizei rufen, wenn Gegner Ihrer Meinung nach schuld ist / Vergleichen sie die polizeilichen Unfall-Information noch in Gegenwart der Polizei mit dem Ausweis des Gegners, denn die Polizei tut es meist nicht. Notieren Sie auch das Geburtsdatum des gegn. Fahrers, denn später fragt die Polizei oft danach, wenn man dort noch Rückfragen hat. Die Polizei läßt die Leute das Formular oft alleine ausfüllen. Wenn da Fehler drin sind, können Sie diese später nicht mehr korrigieren. / Schriftliches „Schuldanerkenntnis“ des Gegners ist für Sie nichts wert. Gegner darf danach auch nicht einfach wegfahren, sondern muss warten, bis die von Ihnen gerufene Polizei da war oder eine andere Person, die Sie zur Feststellung gewählt haben. Das darf auch ich sein. / Ein einfaches oder ausführliches „Ich bin schuld am Unfall“ Ihres Gegners hilft Ihnen später nicht weiter. Nur eine genaue UNFALL-BESCHREIBUNG mit Unterschrift Ihres Gegners hilft – nur die genaue BESCHREIBUNG ist gerichtlich verwertbar ! Wenn man Ihnen diese Unfallbeschreibung anbietet, damit Sie die Polizei nicht rufen, nehmen Sie das Angebot an – und rufen Sie dann trotzdem die Polizei ! Sollten sie verletzt sein, sagen Sie es der Polizei; die muss dann ein ausführlicheres Formular nehmen und genauer ermitteln (das nützt Ihnen später bei der Regulierung). die Polizei muss bei Körperverletzungs-Sachen in der Regel auch Fotos machen. Sonst macht Sie keine Fotos. „Verletzt sind Sie schon, wenn Ihnen irgend etws „weh“ tut, z.B. nach einer einfachen Anstoßprellung. Man ist ist erst „verletzt“, wenn andere es sehen können. Diskutieren Sie nicht Ihre Verletzung mit der Polizei. Die wollen nur das kleine Formular ausfüllen und nicht das große. Bestehen Sie einfach darauf, dass Sie seite dem Unfall „Schmerzen“ haben, damit die Polizei das „große“ Ermittlungs-Szenario auspackt. Später können Sie dann immer noch feststellen, dass Sie doch nicht verletzt sind. Dann ist aber Ihre Unfallermittlungs-Akte bei der Polizei komplett und es gehen keine Beweise verloren. Wenn Sie verletzt sind, empfehle ich Besuch von Orthopäden oder sonstigem Facharzt (kein praktischer Arzt) – dann wird die Behandlung besser, das Attest umfachreicher und das Schmerzensgeld höher – und Rechtsanwalt. Schon eine Halswirbelsäulen-Verrenkung (HWS-Trauma) gibt einige hundert Euro Schmerzensgeld / Der Anwalt prüft die Höhe des Schmerzensgeldes /Prüfen Sie auch in den Tagen nach dem Unfall, ob sie ein Hals-Wirbelsäulen-Trauma (HWS) haben. Denn die Scherzen (Kopf – Genick – Schulter) und Taubheisgefühle (Hände, Arme, Beine) kommen meist ein bis zwei Tage später – und meist Nachts / Sie haben Anspruch auf Ihren eigenen Gutachter, selbst wenn der Versicherungsgutachter schon da war – sogar wenn sie schon dessen Gutachten haben. / Die gegnerische Versicherung muss für Ihren eigenen KFZ-Gutachter bezahlen – genau wie für Ihren Arzt oder Anwalt. Dies gilt auch, wenn die Werkstatt erklärt, dass Sie keinen Gutachter brauchen. Dies gilt auch, wenn die Versicherung schon selbst einen Gutachter schickt. Sollte man Ihnen telefonisch ankündigen, dass ein Gutachter kommt, sagen Sie, Sie hätten nichts dagegen, aber Sie würden in jedem Fall Ihren eigenen Gutachter beauftragen. / Ihr Anwalt oder Ihr Gutachter ermitteln die gegnerische Versicherung für Sie, wenn Sie nur das Kennzeichen haben / Auf Wunsch sind wir auch bereit, für Sie einen Anwalt zu empfehlen. Wenn Sie wollen, führen wir auch die Gespräche mit Ihrem Anwalt – damit der anständig und schnell arbeitet. Vor uns wird er sich nicht blamieren wollen, weil er weiß, dass wir strengere Maßstäbe anstellen an Sie. / Beauftragen Sie nur einen Anwalt, der in seiner Werbung auf „Verkehrsrecht“ hinweist. Die gegnerische Haftpflicht-Versicherung muss auch für Ihren Anwalt bezahltn – vom ersten Brief an – nicht erst, wenn es Streit gibt und nicht nur, wenn Sie rechtsschutzversichert sind / Lassen Sie sich nicht vorschreiben, welche Werkstatt Sie nehmen sollen / Lassen Sich sich von der Versicherung weder die Werkstatt noch den Gutachter empfehlen / Es gibt genügend Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass man solchen Empfehlungen oft nicht trauen darf /Totalschaden-PKW nicht verkaufen, bis der Gutachter den Restwert festgelegt hat !  / Nutzen Sie Mietwagen – wenn überhaupt – nur tageweise, sonst gibt es später Ärger. Für jeden Tag, den Sie keinen Mietwagen nehmen, erstattet Ihnen die Versicherung einen Betrag von mindestens 27 Euro / Sie dürfen auch legal von der Versicherung kassieren, ohne zu reparieren. Ich sage Ihnen, wie !

IHLE KFZ SV